Mitgliederbestandsmeldung
– Termin für die Abgabe an den KMV: 15. Januar 2012

Zu Beginn des Jahres 2012 – Stichtag 01.01.2012 – werden wieder die Mitgliederbestandsmeldungen der Vereine benötigt. Die in diesen Meldungen aufgeführten Daten sind bei den Kreis- und Landesmusikverbänden sowie bei der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände zur Bearbeitung von Ehrungsanträgen, in Versicherungsangelegenheiten, in Haftungs- und Aufsichtspflichtsfragen bei Jugendlichen, beim Nachweis der Mitgliedschaft etc. unerlässlich.

Werden im Verein die Daten und Angaben zu den Mitgliedern, zu Vorstand usw. im Jahr über laufend aktualisiert, sind für die Meldung am 1. Januar nur noch ein „Knopfdruck“ und eine E-Mail an gs@kmv-bks-wil.de nötig.

Die Meldung kann auch mit einer CD – auf keinen Fall mit einer Diskette **) – an den Geschäftsführer Helmut Billen, Zum Weißenstein 5 A, 54518 Niersbach, übermittelt werden.

Achtung – Meldung zum Stichtag 01.01.2012 – Eingabe: 2012!

Änderungen in der Vereinsanschrift oder beim Vorstand usw. im Laufe eines Jahres sofort im Vereinsverwaltungsprogramm aktualisieren und mit einer neuen Meldung, die jederzeit*) erfolgen kann, dem Kreismusikverband mitteilen und nicht bis zum nächsten Fälligkeitstermin abwarten.

*) Auch bei Meldungen innerhalb eines Jahres muss der Stichtag auf den 01.01. des laufenden Jahres (z. Z. 2012) gesetzt werden.
Bei allen Meldungen werden die Mitgliederdaten mit dem Stand zum 1. Januar gemeldet, aber die Vereinsanschrift, die Funktionen (z. B. Vorstand) usw. automatisch immer mit dem Stand am Tag der Meldung.

Hinweise zur Erstellung der Meldedatei aus dem ComMusic-Programm im Merkblatt von 2009 (PDF-Dokument, 262 KB), eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte in der Bildschirm-Präsentation (PowerPoint-Dokument, 1400 KB).

**) Bei Fragen zum Programm: Peter Fröhlich, Jesuitenhofstraße 10, 54536 Kröv, Telefon neu: 06541/4460,
E-Mail: froehlich.peter@kmv-bks-wil.de

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Ehrungen
Ehrungen können von den Mitgliedsvereinen nur über den Kreismusikverband beantragt werden.

ALLE Ehrungen sind auf einer „Sammelliste“ (PDF-Dokument, 154 KB) einzutragen mit genauen Geburtsdaten und ggf. Geburtsnamen.

Für Ehrungen ab 40 Jahre und für besondere Ehrungen wird zusätzlich ein „Einzel-Antrag“ (PDF-Dokument, 67 KB) benötigt.

Wichtig! Termine beachten: Die Anträge für Ehrungen sollten mindestens zwei Monate, bzw.
bei Ehrungen mit Urkunden und für besondere Verdienste mindestens drei Monate, vor dem Ehrungstermin der Geschäftsstelle des Kreismusikverbands vorliegen. 

Die Ermittlung der fälligen Ehrungen und das Erstellen der Ehrungsanträge ist mit dem ComMusic-Programm problemlos möglich.

  • Bevor die Ehrungen errechnet werden, müssen im Menü „Voreinstellungen / Voreinstellungen / Ehrungen“ die Vereinsehrungen eingetragen sein.
  • In den Voreinstellungen müssen evtl. die Ehrungen, die nicht vergeben werden sollen, „deaktiviert“ werden.
  • Zusätzlich können Ehrungen, die im eigenen Verein üblich sind, im Menü „Voreinstellungen / Voreinstellungen / Funktionsehrungen“ eingetragen werden (ab Nr. 1000).
  • Bei den Mitgliedern muss in der Personenverwaltung der Status hinterlegt sein.
  • Wenn die Ehrungsverwaltung das erste Mal benutzt wird, wird ein erster Durchlauf empfohlen, ein sogenannter „Einrichtungslauf“. Der Einrichtungslauf ermittelt alle Ehrungen, die bisher hätten vergeben werden müssen.

Hier ist eine Anleitung als PowerPoint-Präsentation, (865 KB) die auch auf der Installations-CD des Programms unter „Handbuch“ zu finden ist.

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GEMA
Achtung: Lt. Vertrag ist die GEMA bei fehlenden Musikfolgen von Veranstaltungen berechtigt, vom Veranstalter einen Betrag von 10 % der jeweiligen Vergütung ... zu berechnen. Die GEMA beabsichtigt, dies im Februar 2012 umzusetzen.
Allen Mitgliedsvereinen wird dringend geraten, ggf. noch die Meldungen – auch für die Jahre 2010 und 2011 – nachzureichen.
Hinweise im Brief des Stellv. Präsidenten und GEMA-Beauftragten des LMV, Hermann Josef Esser.
(PDF-Dokument, 280 KB)

Tarif U-VK für Veranstaltungen mit Live-Musik

Für Veranstaltungen mit Live-Musik kommt der Tarif U-VK für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern (PDF-Dokument, 73 KB) zur Anwendung. Auf die errechneten Beträge erhalten die Mitgliedsvereine des Kreismusikverbands Bernkastel-Wittlich einen Nachlass von 20 %.

Der Meldevordruck B/K (PDF-Dokument, 111 KB) zur Anmeldung an die GEMA für alle Mitgliedsvereine im Landesmusikverband Rheinland-Pfalz wurde ergänzt. Im unteren Bereich ist jetzt auch die Angabe von Stuhlreihen und die Anzahl der Sitzplätze möglich. – Wenn diese Angaben gemacht werden, dürfen auch wirklich nur Stuhlreihen und keine Tische vorhanden sein. – Der zu zahlende Betrag ermäßigt sich dann lt. der Vergütungssätze U-VK unter

III. Allgemeine Bestimmungen
...
c) Musikaufführungen vor Stuhlreihen
Für Musikaufführungen vor Stuhlreihen werden die Vergütungssätze in Abschnitt I nach der Anzahl der vorhandenen Sitzplätze (1½ Sitzplätze = 1m²) berechnet.

Postanschrift: GEMA Bezirksdirektion Wiesbaden, Abraham-Lincoln-Str. 20, 65189 Wiesbaden

Allgemeine Hinweise:

  • Anmeldungen müssen spätestens 3 Tage vor Stattfinden bei der GEMA eingegangen sein.
  • Musikfolgen sind innerhalb von 10 Tagen nach der Veranstaltung einzureichen.
  • Die GEMA ist berechtigt, für nicht rechtzeitig angemeldete Musikaufführungen, ihre Ansprüche in doppelter Höhe der tariflichen Vergütungssätze geltend zu machen.
  • Werden bei Veranstaltungen Filmausschnitte von Kinofilmen oder verschiedene Dias auf Großleinwand gezeigt und evtl. dazu passend Musik gespielt, muss dies bei der Anmeldung angegeben und zusätzlich die Genehmigung bei der Filmstelle eingeholt werden.
  • Das Abspielen von Tonträgern in den Pausen ist bei der GEMA-Anmeldung anzugeben: Pausenmusik wird separat berechnet.
  • Konzerte in Kirchen sind nicht von der GEMA-Gebühr befreit. Verantwortlich für die rechtzeitige Anmeldung ist der jeweilige Veranstalter!
  • Kontakte: Anfragen oder telefonieren mit einem GEMA-Mitarbeiter u. ä., sind nur noch möglich nach einer Nachricht per Fax 0611/7905-197 oder E-Mail bd-wi@gema.de. Wird dabei eine Telefonnummer angegeben, unter der ein Rückruf möglich ist, wird sich der/die zuständige GEMA-Mitarbeiter/in melden.

Neu für Konzerte: Tarif U-K

Ab dem 01.01.2011 werden Konzerte nach dem neuen Tarif U-K abgerechnet.

Konzerte sind Veranstaltungen der Unterhaltungsmusik mit Musikern, bei denen Musik für eine vorrangig zu diesem Zweck versammelte Hörerschaft erklingt und im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit steht.“

Keine Konzerte im Sinne des Tarifs U-K sind z. B.: Silvesterveranstaltungen; Veranstaltungen mit Tanz; Musikfrühschoppen; Brunch mit Musik; Live-Musik auf Stadtfesten; Instrumentenvorstellungen; generell Veranstaltungen, auf denen der Verzehr von Speisen und Getränken keine nur untergeordnete Rolle spielt. Diese Veranstaltungen müssen nach dem zuvor genannten Tarif U-VK für Live-Musikaufführungen abgerechnet werden.

Die Vergütungssätze U-K (PDF-Dokument, 58 KB) richten sich nach den Bruttoumsätzen des Konzerts bzw. nach der Anzahl der Besucher.

Zu den Bruttoumsätzen zählen Umsätze aus dem Kartenverkauf (ohne Vorverkaufs- und Systemgebühren) sowie durch die Veranstaltung erzielte geldwerte Vorteile (z. B. Einnahmen durch Werbung, Sponsoring bzw. hiermit vergleichbare Zuwendungen).

Bei Konzertveranstaltungen ohne Eintrittsgeld wird nach der Anzahl der Besucher abgerechnet.

Pflichten des Veranstalters: Die Voranmeldung mit Fragebogen (PDF-Dokument 266 KB) muss spätestens 3 Tage vorher bei der GEMA eingegangen sein; Nutzungsmeldung mit den Angaben zu Umsatz und Besucherzahl sowie Musikfolge (PDF-Dokument 432 KB) innerhalb von 7 Tagen nach der Veranstaltung an die GEMA.

Zu beachten: Werden die Bruttoumsätze der GEMA nicht rechtzeitig mitgeteilt, wird die Urheberrechtsvergütung aus dem Höchsteintrittsgeld und der Höchstpersonenzahl (Raumkapazität) errechnet !

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ComMusic
November 2012: Verein und Steuern – Buchführung im Verein
ComMusic

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Fotos vom Seminar 2010: P. Fröhlich

Der Kreismusikverband Bernkastel-Wittlich veranstaltete im November 2011 in der Berufsbildenden Schule in Wittlich ein Seminar über den praktischen Einsatz der ComMusic-Software in der Vereinsverwaltung.

Die Leitung hatte wieder Prof. Dr. Hubert Kempter, Medien-Beauftragter im Blasmusikverband Baden-Württemberg und Koordinator für EDV der BDMV (Bundesvereinigung).

Folgende Themengebiete wurden angesprochen und anhand von praktischen Beispielen erläutert:

  • Neuheiten in der Version 2012
  • Effiziente Verwaltung der Mitgliederdaten
  • Erstellung der Mitgliederbestandsmeldung
  • Einsatz des Reporters
  • Erstellung von Rundschreiben sowie Einrichtung von Briefbögen

Anhand von praxisnahen Anwendungsfällen wurden an einem Beispielverein die zentralen Funktionen dieser Vereinssoftware demonstrierte und erläutert.

Für November 2012 ist ein weiteres Seminar geplant, dann mit den Schwerpunkten
    Verein und Steuern
    Buchführung mit der ComMusic-Software

Dazu wird auch ein Steuerberater anwesend sein

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» KRÄSCH! • BUMM! • BÄNG! «
kbbIm November 2010 präsentierten die Schlagzeugklassen des Kreismusikverbands an der Musikschule des Landkreises unter der Leitung von Dietmar Heidweiler in der Schulturnhalle Hetzerath wieder das mitreißende Konzert-Spektakel ...

» KRÄSCH! • BUMM! • BÄNG! • Drums & Percussion meets Brass «

Mehr als 50 Schülerinnen und Schüler gaben einen Einblick in die verblüffende Vielfalt des Schlagwerkinstrumentariums. Highlights waren neben vielen musikalischen Überraschungen auch die Auftritte der Preisträger des Landes- und Bundeswettbewerbs „Jugend musiziert“. Erstmals dabei war die (Projekt-)Brassband der Musikschule, die mit kernigen und rockigen Arrangements unter der Leitung von Jochen Hofer und Stefan Barth besondere Akzente setzte.

Zu erleben war in dem zweistündigen Programm auch, was man unter anderem mit Barhockern, Feuerzeugen und einer Schreibmaschine so alles machen kann.

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